Gerichtsurteil

Wann die Anwendung der Ist-Besteuerung nur möglich ist

Die Ist-Besteuerung ist eine charmante Methode, damit Unternehmer die USt nicht bereits im Zeitpunkt Leistungserbringung abführen müssen, sondern erst bei Vereinnahmung des Entgelts. Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat in einem Fall entschieden, wann die Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung bei freiberuflichen Partnerschaften nicht erfüllt sind.

Ann-Christin Hütte

29.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich gilt die Soll-Besteuerung: Dabei müssen Sie die USt abführen, sobald diese nach § 13 UStG entstanden ist – meist im Zeitpunkt, in dem Sie die Leistung erbracht haben/in Rechnung gestellt haben. Irrelevant ist, ob der Kunde die Leistung bezahlt hat. Sie treten also möglicherweise in „Vorleistung“. Hier wirkt der Vorteil der Ist-Besteuerung: Die USt ist erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung anzumelden und abzuführen.

Erfüllen Sie eine dieser 3 Voraussetzungen der Ist-Besteuerung?

Doch die Anwendung der Ist-Besteuerung nach § 20 Abs.1 UStG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

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