Frage: Einige meiner Angestellten befinden sich regelmäßig auf Außenterminen. Das kann der Monteur sein, der zu Kundenterminen fährt, oder auch der Kollege aus der Buchhaltung, der Seminare besucht. Ich habe mir kürzlich verschiedene Reisekostenabrechnungen angeschaut und festgestellt, dass meine Kollegen Beginn und Ende solcher Dienstreisen unterschiedlich interpretieren. Was gilt denn hier konkret?
Antwort: Die Dauer von Dienst- oder Geschäftsreisen kann von großer Bedeutung sein. Insbesondere dann, wenn Sie Pauschalen für Verpflegungen zahlen, kann deren Steuerfreiheit von der konkreten Abwesenheit abhängen. Unterscheiden Sie daher verschiedene Fälle.