Wechsel zur Bilanzierung: Darauf kommt es an
Ob Sie von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierung wechseln müssen oder können, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihren Kennzahlen ab. Als Freiberufler haben Sie grundsätzlich ein Wahlrecht. Als gewerblicher Unternehmer oder Land- und Forstwirt sind Sie zur Bilanzierung verpflichtet, wenn Sie im Jahr mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielen (§ 141 AO). Bei der Ermittlung der steuerfreien Umsätze lassen Sie folgende Umsätze außen vor:
- Vermittlungsumsätze gemäß § 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz
- Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuer-, Rennwetten- und Lotteriegesetz fallen (§ 4 Nr. 9a und b Umsatzsteuergesetz)
- Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses (z. B. Schadenserstattungen) oder die Vermittlung von Versicherungen (§ 4 Nr. 10a und b Umsatzsteuergesetz)
Das ändert sich für Sie durch die Bilanzierung