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Vorsteuervergütung aus anderen EU-Ländern: Verpassen Sie nicht die Frist 30.9.2026, sonst verschenken Sie bares Geld
Haben Sie im EU-Ausland Umsatzsteuerbeträge gezahlt, müssen Sie sich diese über ein gesondertes Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen. Mit Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen können Sie sich die ausländische Vorsteuer leider nicht erstatten lassen. Wie Sie sich Ihre Vorsteuer für das Jahr 2025 zurückholen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
Markus Kahr
13.07.2026
·
4 Min Lesezeit
Sie beantragen die Vorsteuervergütung über das Bundeszentralamt für Steuern
Ihre Umsatzsteuererstattung aus dem EU-Ausland beantragen Sie über das BZSt-Onlineportal. Originalbelege reichen Sie nicht ein, da das gesamte Verfahren digital funktioniert. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) leitet Ihren Erstattungsantrag elektronisch an die ausländische Finanzbehörde weiter. Dort wird Ihre Erstattung veranlasst.
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