Sie haben am 15.12.2025 für ein Mietobjekt einen großen Aufsitzrasenmäher mit Schneeschild für die gemeinschaftlichen Außenflächen für 15.000 € (Vorsteuerabzug 2.850 €) gekauft. Erstmaliger Einsatz war am 10.1.2026. Sie haben in der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2025 den vollen Vorsteuerabzug geltend gemacht (bisher 100 % Vermietungsumsätze mit Option zur Steuerpflicht). Nun ändert sich ab Mai 2026 die tatsächliche Nutzung, da Sie die obere Etage ohne Option an eine Arztpraxis vermieten (25 % der Nutzfläche). Lösung: Die tatsächliche Nutzung (75 % steuerpflichtig) verändert sich ab Mai gegenüber der beim Vorsteuerabzug geltend gemachten Nutzung (100 % Vorsteuerabzug):
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Vorsteuerberichtigung: Mit diesem Berechnungsschema ermitteln Sie den Berichtigungsbetrag
In den ersten 3 Teilen unserer Serie haben Sie erfahren, welche Fälle unter eine Berichtigung und in den Berichtigungszeitraum fallen können. Stellen Sie fest, dass Sie Vorsteuer berichtigen müssen, berechnen Sie nun den Berichtigungsbetrag. Dies zeige ich Ihnen anhand eines Beispiels mit Berechnungsschema.