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Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung: Warum dieses neue EuGH-Urteil die altbekannten Abläufe in Ihrer Buchhaltung auf den Kopf stellen könnte

Ein paar Dinge im Leben gelten als selbstverständlich: Bayern München wird (leider) immer Deutscher Meister, die Deutsche Bahn kommt (leider) häufig zu spät und der Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Eine dieser Selbstverständlichkeiten gilt nach einer aktuellen EuGH-Entscheidung zukünftig nicht mehr. Lesen Sie, worauf es für Sie zukünftig ankommt.

Timm Haase

09.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Das Umsatzsteuergesetz ist eindeutig

§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG ist unmissverständlich: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Wie kommt also der EuGH zu seiner bemerkenswerten Entscheidung vom 11.2.2026 (Az. T‑689/24)?

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