News

Vorsteuer-Vergütung in Drittstaaten: In diesen Ländern können Sie sich Ihre Vorsteuerbeträge erstatten lassen

Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen ist kein Hexenwerk. Aber wie sieht es aus, wenn Ihre Mitarbeiter auf Geschäftsreise in Drittstaaten waren und dort z. B. übernachtet, gegessen oder getankt haben? Auch diese Rechnungen enthalten Vorsteuerbeträge, die Sie jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen.

Timm Haase

22.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Das Problem mit der ausländischen Vorsteuer

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ihr Vertriebsmitarbeiter besucht sowohl einige Ihrer Kunden als auch verschiedene Messen in der Schweiz. Insgesamt ist er 7 Tage für Ihr Unternehmen unterwegs. Er tankt mehrmals an Schweizer Tankstellen und übernachtet in Hotels in Lausanne, Bern und Zürich. Sein Mittag- und Abendessen nimmt er jeweils in einem Restaurant vor Ort ein. Alle Rechnungen, die Ihr Mitarbeiter auf dieser Dienstreise sammelt, enthalten Schweizer Umsatzsteuer.

Das Problem: Anders als bei Rechnungen von deutschen Unternehmen mit deutscher Umsatzsteuer können Sie sich Vorsteuerbeträge nicht über Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder holen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!