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Vorsteuer-Vergütung in der EU: Warum Sie nur noch bis zum 30.9.2026 Zeit haben, um nicht unnötig Geld zu verschwenden

Erwerben Sie Waren oder beziehen Sie Dienstleistungen, können Sie sich die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer von Ihrem Finanzamt erstatten lassen. Dieses Prinzip funktioniert auch bei im EU-Ausland gezahlten Steuerbeträgen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie Sie an Ihr Geld kommen.

Timm Haase

15.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Voraussetzung 1: Sie haben ausländische Umsatzsteuerbeträge gezahlt

BEISPIEL: Sie senden eine Kollegin auf eine 10-tägige Dienstreise nach Spanien, um den dortigen Markt und die Nachfrage nach den von Ihnen angebotenen Produkten zu prüfen. Sie übernachtet in verschiedenen Hotels, tankt ihren Mietwagen und isst in diversen Restaurants. Sie sammelt sämtliche Rechnungen im Original und bringt diese mit zurück in Ihr Unternehmen.

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