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Vorsicht vor gefälschten BMF-Schreiben: Warum auf Ihre Krypto-Käufe keine 19 % Umsatzsteuer anfallen

Das BMF warnt derzeit vor einem gefälschten Schreiben, wonach Krypto-Börsen und -Broker angeblich berechtigt sein sollen, beim Kauf von Kryptowährungen 19 % Umsatzsteuer zu verlangen. Ins Visier genommen werden dabei Unternehmer, die tatsächlich Krypto-Transaktionen durchgeführt haben. Das gefälschte Schreiben nimmt gezielt Bezug auf diese Transaktionen und drängt die Betroffenen zu einer möglichst schnellen Kontaktaufnahme.

Jörg Wilde

05.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Wie Sie das falsche Schreiben auf einen Blick entlarven

Ein wesentliches Erkennungsmerkmal ist die behauptete Umsatzsteuerpflicht. Der EuGH hat im Verfahren Hedqvist (Rs. C-264/14) entschieden, dass der Umtausch von Kryptowährungen in gesetzliche Zahlungsmittel grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit ist. Eine pauschale Forderung nach 19 % Umsatzsteuer allein wegen des Erwerbs von Kryptowährungen entspricht daher nicht der geltenden Rechtslage.

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