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Vorsicht Haftung: Warum Sie keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis aus Gefälligkeit ausstellen sollten
Stellen Sie Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus, um dem Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug
zu ermöglichen, obwohl Sie die Leistung nicht oder nicht in der Höhe erbracht haben, kann der Fiskus Sie in Haftung nehmen. Hierzu gibt es eine Haftungsregelung im Umsatzsteuergesetz.
Jörg Wilde
22.11.2024
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2 Min Lesezeit
Unter diesen Voraussetzungen geraten Sie in die Fänge Ihres Finanzamts
Ihr Finanzamt wird Sie für eine sogenannte Gefälligkeitsrechnung immer dann in Anspruch nehmen, wenn es die nachfolgenden Voraussetzungen für erfüllt ansieht (Abschn. 25d.1 Abs. 2 UStAE):
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