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Von Fehlern anderer lernen (3): So leicht können Sie bei geringwertigen Wirtschaftsgütern in die teure Abschreibungs-Falle geraten
In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ präsentiere ich Ihnen Fälle, die durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt wurden und zu teuren Nachzahlungen geführt haben. Der 3. Teil behandelt die Frage, wann ein Wirtschaftsgut als geringwertig (GWG) einzustufen ist und welche Auswirkungen eine falsche Entscheidung auf die Abschreibung und damit auf die Steuerlast haben kann.
Timm Haase
15.10.2025
·
2 Min Lesezeit
Das ist der Praxisfall
Beispiel: Sie haben Anfang 2023 verschiedene Büroräume in Ihrem Firmengebäude mit einer neuen Einrichtung ausgestattet. Im Fachhandel Ihres Vertrauens haben Sie die folgenden Gegenstände (jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) erworben:
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