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Von Fehlern anderer lernen (2): Wie Sie eine Wertminderung bei unbebauten Grundstücken erkennen und die Abschreibung korrekt vornehmen

In der Serie „Von Fehlern anderer lernen“ präsentiere ich Ihnen Fälle, die durch einen Betriebsprüfer aufgedeckt wurden und zu teuren Nachzahlungen geführt haben. Im 2. Teil geht es um die Bewertung eines unbebauten Grundstücks, für das der Gutachterausschuss einen geringeren Richtwert ermittelt hat. Das müssen Sie wissen, um nicht selbst einen falschen Wert zu erfassen.

Timm Haase

02.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Das ist der Praxisfall

Beispiel: Mit notariellem Kaufvertrag vom 13.2.2023 erwarb ein Unternehmer rund 20.000 m² Bauerwartungsland. Der vereinbarte Kaufpreis betrug 250.000 € (ohne Umsatzsteuer) und lag damit bei 12,50 € je Quadratmeter. Der Gutachterausschuss hatte erst zu Beginn des Jahres 2023 den örtlichen Bodenrichtwert für Bauerwartungsland auf 10,00 € festgelegt.

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