News

Von diesen Steuerentlastungen profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter im Jahr 2025

Neben dem Jahressteuergesetz 2024 arbeitet die Bundesregierung auch am Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Die dort aufgeführten Maßnahmen betreffen die Jahre ab 2025 und treten nach der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats in Kraft. Für Ihre Entscheidungen als Steuerverantwortlicher ist es wichtig, schon heute die Planungen für morgen zu kennen. Denn davon kann Ihre Investitionsentscheidung maßgeblich abhängen.

Markus Kahr

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

1. Diese Änderungen des Einkommensteuertarifs kommen auf Sie zu

Der Grundfreibetrag, ab dem die Einkommensteuer fällig wird, soll wie folgt angehoben werden: Der Grundfreibetrag steigt je Person (Verdoppelung der Beträge bei Zusammenveranlagung) im Jahr 2025 um 300 € auf 12.084 €. Ab dem 1.1.2026 erhöht sich dieser Betrag um weitere 252 € auf dann 12.336 €.

Der Kinderfreibetrag steigt je zu berücksichtigendem Kind im Jahr 2025 um 60 € auf 6.672 €. Ab dem 1.1.2026 erhöht sich dieser Betrag um weitere 156 € auf dann 6.828 €.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst