1. Diese Änderungen des Einkommensteuertarifs kommen auf Sie zu
Der Grundfreibetrag, ab dem die Einkommensteuer fällig wird, soll wie folgt angehoben werden: Der Grundfreibetrag steigt je Person (Verdoppelung der Beträge bei Zusammenveranlagung) im Jahr 2025 um 300 € auf 12.084 €. Ab dem 1.1.2026 erhöht sich dieser Betrag um weitere 252 € auf dann 12.336 €.
Der Kinderfreibetrag steigt je zu berücksichtigendem Kind im Jahr 2025 um 60 € auf 6.672 €. Ab dem 1.1.2026 erhöht sich dieser Betrag um weitere 156 € auf dann 6.828 €.
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