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Vom Betrieb ins Privatvermögen: Wann wirklich eine Entnahme bei Ihnen vorliegt
Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut für Zwecke außerhalb Ihres Unternehmens, stellt sich für Sie immer diese Frage: Liegt steuerlich bereits eine Entnahme vor? Die Antwort ist keineswegs immer eindeutig. Nicht immer, wenn Sie ein Wirtschaftsgut privat nutzen, führt das automatisch zu einer Entnahme. Entscheidend ist vielmehr, ob das Wirtschaftsgut Ihr Betriebsvermögen endgültig verlässt.
Jörg Wilde
09.08.2026
·
3 Min Lesezeit
Wie Ihr Finanzamt die Entnahme definiert
Der Begriff der Entnahme ist in § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesetzlich definiert. Danach sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke entnimmt.
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