News

Vom Betrieb ins Privatvermögen: Wann wirklich eine Entnahme bei Ihnen vorliegt

Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut für Zwecke außerhalb Ihres Unternehmens, stellt sich für Sie immer diese Frage: Liegt steuerlich bereits eine Entnahme vor? Die Antwort ist keineswegs immer eindeutig. Nicht immer, wenn Sie ein Wirtschaftsgut privat nutzen, führt das automatisch zu einer Entnahme. Entscheidend ist vielmehr, ob das Wirtschaftsgut Ihr Betriebsvermögen endgültig verlässt.

Jörg Wilde

09.08.2026 · 3 Min Lesezeit

Wie Ihr Finanzamt die Entnahme definiert

Der Begriff der Entnahme ist in § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesetzlich definiert. Danach sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke entnimmt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!