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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Diesen finalen Inhalten hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt

Die Bundesregierung hat sich die deutliche Reduzierung der Bürokratie auf die Fahnen geschrieben. In diesem Kontext steht das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, dem der Bundesrat am 18.10.2024 seine Zustimmung erteilt hat. Im Zentrum des Gesetzes steht die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, die auch Auswirkungen auf Ihre Bilanzierung hat.

Timm Haase

22.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Was sich rund um Ihre Archivierung ändert

Buchungsbelege sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Dieser Grundsatz ist Ihnen sicherlich bereits in Fleisch und Blut übergegangen. In diesem Punkt müssen Sie sich nun umgewöhnen. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 8 Jahre reduziert.

Achtung

Die Reduzierung der Aufbewahrungsfrist gilt ausdrücklich nur für Buchungsbelege. Darunter sind solche Unterlagen zu verstehen, die eine vorgenommene Buchung dokumentieren und konkretisieren. Häufigste Beispiele sind sicherlich Rechnungen sowie Kassen- und Bankbelege. Unverändert bleibt dagegen die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse.

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