Was sich rund um Ihre Archivierung ändert
Buchungsbelege sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Dieser Grundsatz ist Ihnen sicherlich bereits in Fleisch und Blut übergegangen. In diesem Punkt müssen Sie sich nun umgewöhnen. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 8 Jahre reduziert.
Achtung
Die Reduzierung der Aufbewahrungsfrist gilt ausdrücklich nur für Buchungsbelege. Darunter sind solche Unterlagen zu verstehen, die eine vorgenommene Buchung dokumentieren und konkretisieren. Häufigste Beispiele sind sicherlich Rechnungen sowie Kassen- und Bankbelege. Unverändert bleibt dagegen die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse.