Tax-News

Verzinsung von Forderungen: Seit dem 1.7.2025 gilt ein neuer Basiszins

Jedes Halbjahr überprüft die Deutsche Bundesbank die Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 1 BGB. Seit dem 1.7.2025 liegt dieser nach einer erneuten Reduzierung nun bei 1,27 %. Für […]

Timm Haase

28.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Jedes Halbjahr überprüft die Deutsche Bundesbank die Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 1 BGB. Seit dem 1.7.2025 liegt dieser nach einer erneuten Reduzierung nun bei 1,27 %. Für das erste Halbjahr 2025 betrug der Zinssatz noch 2,27 %. Bereits zum 1.7.2024 sowie zum 1.1.2025 hatte die Deutsche Bundesbank eine Absenkung vorgenommen. Wichtig für Sie: Der Basiszinssatz kann Auswirkungen auf die von Ihnen berechneten Verzugszinsen haben, sollten Ihre Kunden Ihre Rechnungen nicht oder nicht zeitgerecht bezahlen.

Ist Ihr Kunde ein privater Verbraucher, berechnen Sie ihm 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Sie kalkulieren demnach seit Juli 2025 mit 6,27 %. Bei Nicht-Verbrauchern, also insbesondere bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen Selbstständigen, berechnen Sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dies sind nun 10,27 %.



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