Artikel

Vermittlungsleistung an Nichtunternehmen: Wie Sie den Ort der Leistung sicher bestimmen

Vermitteln Sie im Auftrag eines Nichtunternehmers einen Umsatz, stellt sich für Sie die Frage, wo Sie den Umsatz ausgeführt haben. Die Antwort auf diese Frage ist notwendig, da sie für die Bestimmung Ihres Leistungsorts erforderlich ist. Wir haben für Sie die 3 wichtigsten Ortsbestimmungen herausgesucht.

Jörg Wilde

30.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Sie können immer von diesem Grundsatz ausgehen

Vermitteln Sie für einen Nichtunternehmer einen Umsatz, bestimmt sich der Ort Ihrer Leistung vom Grundsatz her danach, wo Sie den Vermittlungsumsatz ausführen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG). Ihr Auftragnehmer gilt als Nichtunternehmer, wenn er

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Umsatzsteuer aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!