News

Vergessen Sie im Jahresabschluss nicht Ihre Rücklageverpflichtung

Betreiben Sie eine Unternehmergesellschaft (UG), müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Rücklage in Ihr Eigenkapital der UG einstellen. Zudem müssen Sie den Bilanzgewinn in Ihrer Abschlussbilanz ausweisen. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.

Jörg Wilde

30.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Diese Besonderheit bringt die UG mit sich

Die Besonderheit ist, dass die UG als eine kleinere Ausgabe der GmbH gilt. Und hier verlangt der Gesetzgeber, dass Sie im Verlauf der Tätigkeit das Stammkapital von 25.000 € ansparen. Konkret: Sie sind verpflichtet, eine gesetzliche Rücklage zu bilden (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!