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Verbilligter Verkauf von E-Bikes an Ihre Mitarbeiter: So behandeln Sie den Verkaufsvorgang richtig

Nicht nur der Firmenwagen zur privaten Mitnutzung ist mittlerweile ein attraktiver Lohnzusatz, den Sie Ihren Arbeitnehmern anbieten können. In den letzten Jahren sind vor allem die Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer auf dem Vormarsch. Die Anschaffung der Räder erfolgt beispielsweise über Leasingverträge mit Option des späteren Kaufs. Oftmals erwirbt das Unternehmen nach Auslauf des Leasingvertrages das Bike und übereignet es dem Mitarbeiter. Was Sie hier beachten müssen und welche Vereinfachungsregeln es gibt, erfahren Sie im Folgenden:

Ann-Christin Hütte

22.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Beispiel: Arbeitgeber A hat am 1.11.2024 ein E-Bike für Mitarbeiter M geleast (UVP 3.570 € brutto). Nach 36 Monaten kauft A das E-Bike für 1.500 € zzgl. 285 € (= gemeiner Wert). Entgegen der ursprünglichen Planung, das E-Bike im Unternehmen verschiedenen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, überlasst A das Rad M für eine Zahlung von 1.000 €.

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