So funktioniert das Prinzip der Verlustverrechnung
Erzielen Sie in einem Jahr Verluste aus einer Einkunftsart, die weder mit positiven Einkünften des laufenden noch des vorangegangenen Jahres verrechnet werden können, wird das Finanzamt diese in einem gesonderten Steuerbescheid, dem sogenannten Verlustfeststellungsbescheid, festsetzen. Dadurch wird ein Verlustvortrag ermöglicht: Die festgestellten Verluste können Sie in den Folgejahren steuersparend mit positiven Einkünften verrechnen. So bietet der Verlustvortrag Ihnen eine sinnvolle Möglichkeit, Steuerentlastungen für künftige Gewinne zu nutzen.
Aber auch der Rücktrag von Verlusten auf Vorjahre ist möglich. Ihr Finanzamt bestimmt aber, wie Sie die Verluste auf Ihre positiven Einkünfte verrechnen können. Grundsätzlich gilt dabei folgende Reihenfolge:
- Ausgleich der Verluste mit positiven Einkünften aus dem laufenden Jahr. Ist der Ausgleich nicht vollständig möglich, dann erfolgt
- der Ausgleich der Verluste mit den positiven Einkünften des zweiten dem Verlustjahr vorangegangen Zeitraums (z. B. Verlust 2024 = Rücktrag bis 2022). Ist der Ausgleich nicht vollständig möglich, dann erfolgt
- der Ausgleich mit zukünftigen positiven Einnahmen der zukünftigen Steuerjahre.