Unternehmer U ist seit 6 Jahren im Besitz einer Immobilie, die er bisher an einen Geschäftspartner vermietet. Die Vermietung erfolgt steuerpflichtig (Option nach §9 UStG). Für Renovierungskosten im Zusammenhang mit dem damaligen Kauf hat U Vorsteuerbeträge i.H.v. 30.000 € (es handelte sich dabei nicht um anschaffungsnahe Aufwendungen) geltend gemacht. Nun steht im Raum, die Immobilie an den Geschäftskunden zu veräußern. U stellt sich die Frage: Ist die Veräußerung nun steuerpflichtig, da es sich um einen Umsatz mit dem Kunden handelt? Oder ist der Verkauf steuerfrei, da für die Vermietung auch bereits zur USt optiert wurde?
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USt-Konsequenzen beim Immobilienverkauf aus Ihrem Unternehmensvermögen: Das sollten Sie im Blick behalten
Veräußern Sie Immobilien, bei denen Sie aufgrund vorheriger Nutzung zur USt optiert haben und somit auch Vorsteuern aus Renovierungskosten etc. geltend machen konnten, müssen Sie den Verkauf der Immobilie auch umsatzsteuerlich genau im Blick behalten. Denn nicht nur die Frage, ob USt beim Verkauf entsteht ist hier entscheidend, sondern auch der Blick auf eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG.