Tax-News

Urteil: Kein Gestaltungsmissbrauch durch Gründung eines zweiten Kleinunternehmens

Das Finanzgericht in Münster hatte einen durchaus kuriosen Fall zu verhandeln (Urteil vom 8.4.2025, Az. 15 K 2500/22 U). Zwei Eheleute waren zuvor auf Minijob-Basis als Reinigungskräfte bzw. als Friedhofsgärtner beschäftigt. Beide gründeten schließlich jeweils ein Einzelunternehmen an der gleichen Anschrift und mit dem identischen Geschäftszweck „Grabpflege und Grabgestaltung“.

Timm Haase

15.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Die zugleich beantragte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG lehnte das Finanzamt ab. Es führte an, die Eheleute wollten lediglich die Umsätze aufteilen und unterhalb der Umsatzgrenze des § 19 UStG bleiben. Damit liege eine missbräuchliche Gestaltung vor.

Keineswegs, so die Finanzrichter in ihrer Urteilsbegründung. Maßgeblich seien die jeweils geschlossenen vertraglichen Regelungen zwischen dem Auftraggeber und den beauftragten Einzelunternehmen. Damit treten beide Unternehmen erkennbar nach außen auf und seien damit auch umsatzsteuerlich als getrennte Unternehmen zu werten.

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