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Urteil 3: Ihr Fahrtenbuch allein reicht nicht – neuer Maßstab für den Anscheinsbeweis bei Firmenwagen

Einer der größten Streitpunkte bei Betriebsprüfungen ist der Firmenwagen. So erhalten wir zu diesem Thema sehr viele Leserfragen. Deshalb wird Sie dieses Urteil besonders interessieren. Der BFH hat die Hürden für den Anscheinsbeweis bei der privaten Nutzung von Firmenwagen verschärft. Warum dieses Urteil für Sie als Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer weitreichende Folgen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Jörg Wilde

04.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Warum der Anscheinsbeweis Ihr Fahrtenbuch überflüssig machen kann

Im BFH-Urteil vom 22.10.2024 (Az. VIII R 12/21) geht es zentral um die Frage, inwieweit der sogenannte „Anscheinsbeweis“, also der grundsätzlich für eine private Nutzung sprechende Beweis, von Ihnen entkräftet werden kann. Das Urteil betrifft insbesondere die Anwendung der Bewertungsregelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Hier geht es um die Anwendung der 1%-Regelung für betrieblich genutzte Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % im Betrieb eingesetzt werden.

Im konkreten Fall hatte der Kläger 2 betriebliche Leasingfahrzeuge (einen BMW und einen Lamborghini) auch als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt setzte jedoch unter anderem für den Lamborghini – und auch für den BMW – private Nutzungsanteile an. Der Betriebsprüfer erkannte die handschriftlich geführten Fahrtenbücher des Klägers nicht als ordnungsgemäß an, und ging davon aus, dass beide Fahrzeuge auch privat genutzt wurden. So wurde für beide Fahrzeuge die 1%-Regelung angewandt.

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