News

Urteil 1: Wann eine unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen kein Arbeitslohn ist

Steht eine Unternehmensnachfolge an, übertragen viele Unternehmer Gesellschaftsanteile unentgeltlich an ihre leitenden Angestellten. Wenn auch Sie über diese Gestaltung nachdenken, habe ich jetzt eine gute Nachricht für Sie. Denn der BFH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt: Wenn Sie es richtig machen, liegt kein geldwerter Vorteil vor – und muss dann auch nicht wie Arbeitslohn besteuert werden.

Jörg Wilde

04.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Was der BFH zu Ihrem Vorteil entschieden hat

In dem verhandelten Fall hatte ein Unternehmer Gesellschaftsanteile unentgeltlich an mehrere leitende Mitarbeiter übertragen. Die Übertragung erfolgte an die am besten qualifizierten Mitarbeiter des Unternehmens. Das Finanzamt sah hierin einen geldwerten Vorteil und besteuerte den Vorgang als Arbeitslohn. Die Begünstigten wären demnach verpflichtet gewesen, Lohnsteuer auf den Wert der erhaltenen Anteile zu zahlen. Die Betroffenen argumentierten hingegen, dass die Übertragung nicht als Gegenleistung für ihre bisherige oder zukünftige Arbeit erfolgte, sondern vielmehr der langfristigen Sicherung der Unternehmensnachfolge diente.

Diese wichtigen Punkte hat der BFH für Sie herausgestellt

Der BFH (Urteil vom 20.11.2024, Az. VI R 21/22) bestätigte in seinem Urteil die Sichtweise der Mitarbeiter und wies die Revision des Finanzamts zurück. Entscheidend für die steuerliche Einordnung war die Frage, ob die Übertragung der Anteile für die Arbeitsleistung erfolgte oder ob sie primär gesellschaftsrechtlich motiviert war. In seiner Begründung stellte der BFH fest:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst