Frage: Ich habe im September 2024 mit meinem Unternehmen den Bürostandort gewechselt. In diesem Zuge habe ich den Festnetz- und Internetvertrag mit meinem Telekommunikationsanbieter gekündigt. Leider war die Mindestvertragslaufzeit noch nicht vorbei, sodass der Provider mich nur durch Zahlung einer Entschädigung aus dem Vertrag entlassen hat. Die Rechnung üben eben diese Ausgleichszahlung wurde mit Umsatzsteuer ausgestellt. Ich sehe hier eher einen nicht steuerbaren Schadenersatz und habe die Rechnung bislang nicht begleichen. Wie beurteilen Sie die umsatzsteuerliche Lage?
Antwort: Die Sichtweise Ihres (ehemaligen) Telekommunikationsanbieters deckt sich mit derjenigen der Finanzverwaltung. Erst kürzlich hat das BMF mit Schreiben vom 8.10.2024 (Az. III C 2 – S 7100/19/10004 :006) seine Sichtweise konkretisiert. Demnach ist eine Ausgleichszahlung zur Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als Entgelt für die Erbringung der Dienstleistung selbst zu werten. Damit unterliegt die Ausgleichszahlung der Umsatzsteuer.
Der wesentliche Unterschied zu dem von Ihnen genannten Schadenersatz liegt darin, dass der Ausgleichszahlung eine Leistungsbeziehung zwischen dem Provider und Ihnen zugrunde liegt. Aus meiner Sicht spricht daher nichts gegen die Bezahlung der Rechnung.