Leserfrage

Unterliegen Ausgleichszahlungen an meinen Telekommunikationsanbieter der Umsatzsteuer?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

08.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich habe im August 2026 mit meinem Unternehmen den Bürostandort gewechselt. In diesem Zuge habe ich den Festnetz- und Internetvertrag mit meinem Telekommunikationsanbieter gekündigt. Leider war die Mindestvertragslaufzeit noch nicht vorbei, sodass der Provider mich nur durch Zahlung einer Entschädigung aus dem Vertrag entlassen hat. Die Rechnung über eben diese Ausgleichszahlung wurde mit Umsatzsteuer ausgestellt. Ich sehe hier eher einen nicht steuerbaren Schadensersatz und habe die Rechnung bislang nicht beglichen. Wie beurteilen Sie die umsatzsteuerliche Lage? Habe ich recht?

Antwort: Die Sichtweise Ihres (ehemaligen) Telekommunikationsanbieters deckt sich mit derjenigen der Finanzverwaltung. Das BMF hat mit Schreiben vom 8.10.2024 (Az. III C 2 – S 7100/19/10004 :006) seine Sichtweise unzweifelhaft dargelegt. Demnach ist eine Ausgleichszahlung zur Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als Entgelt für die Erbringung der Dienstleistung selbst zu werten. Damit unterliegt die Ausgleichszahlung der Umsatzsteuer.

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