Ein Kunde mit Wohnsitz in einem Drittlandstaat möchte die bei Ihnen erworbenen Waren ins Drittland ausführen. Das Besondere hier ist, dass es sich umsatzsteuerlich um eine Ausfuhrlieferung handelt. Ihr Finanzamt bezeichnet diese Vorgänge als nicht kommerziellen Reiseverkehr. Was Sie tun müssen, damit Ihr Kunde die Steuerbefreiung erhält, erläutern wir Ihnen.
Diese 4 Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Möchte Ihr Kunde von der Umsatzsteuerbefreiung des nicht kommerziellen Reiseverkehrs profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: