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Ungeplanter Effekt: Aus diesem Grund kann durch die Zuteilung der W-IdNr. Ihre USt-IdNr. ungültig werden

Als Leser von Rechnungswesen aktuell sind Sie über die Hintergründe der Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bereits im Bilde. Bislang habe ich Ihnen stets berichtet, dass Ihre USt-IdNr. von der Vergabe der W-IdNr. unberührt bleibt. Das entspricht leider nicht in allen Fällen der Wahrheit, wie kürzlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingestehen musste. In welchen Fällen es zu Problemen kommen kann.

Timm Haase

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Wer die W-IdNr. zugeteilt bekommt

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten alle, die in Deutschland einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Dies umfasst gleichermaßen natürliche Personen, die als Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler tätig sind, sowie juristische Personen und Personenvereinigungen.

Zur Vergabe der W-IdNr. müssen Millionen von Daten verarbeitet und aktualisiert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern macht dies selbstverständlich nicht von Hand, sondern überwiegend automatisiert. Anfang Dezember 2024 ließ das BZSt allerdings mit einer Meldung aufhorchen. Bei eben dieser technisch automatisierten Verarbeitung sind Fehler aufgetreten. Diese haben dazu geführt, dass in einigen Fällen vorhandene USt-IdNr. als ungültig markiert worden sind. Aktuell sind laut BZSt nur Fälle bekannt, in denen es um Organgesellschaften geht.

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