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Uneinbringliche Forderungen: In diesem Fall dürfen Sie abschreiben
Als Unternehmer wünscht man sich ein gut laufendes Business, prall gefüllte Bankkonten und Kunden, die ihre Rechnungen zeitnah bezahlen. Wir alle wissen, dass es sich hierbei leider häufig nur um Wunschdenken handelt. Was Sie in Ihrer Buchhaltung unternehmen können, erfahren Sie nachfolgend.
Dennis Kusel-Stegen
13.05.2024
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1 Min Lesezeit
Schreiben Sie Forderungen richtig ab
Eine Wertberichtigung Ihrer Forderungen bis auf 0 € dürfen Sie immer dann vornehmen, wenn die Forderung uneinbringlich geworden ist. Das ist erfüllt, wenn
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