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Unangekündigter Besuch: Was Sie zur Kassenprüfung durch das Finanzamt wissen sollten
Ein ganz normaler Tag im Betrieb – bis unangekündigt das Finanzamt vor der Tür steht und eine Kassenprüfung durchführen möchte. Nun muss alles schnell gehen: Sie müssen Kassenaufzeichnungen vorlegen und Fragen beantworten. Wer erst jetzt damit beginnt, sich zu organisieren, gerät schnell unter Druck und riskiert Beanstandungen. Dieser Beitrag soll Ihnen zeigen, wie eine Kassenprüfung in der Praxis abläuft, welche Rechte und
Pflichten für Sie aber auch für das Finanzamt gelten und wie Sie sich mit organisatorischen Maßnahmen schon
im Vorhinein richtig vorbereiten können.
Ann-Christin Hütte
19.10.2026
·
6 Min Lesezeit
Warum Sie immer gut vorbereitet sein sollten
Prüfer des Finanzamts kündigen den Besuch oder die Prüfung Ihres Unternehmens nicht immer vorab an – und dies ist auch gesetzlich erlaubt: Während Sie vor einer Betriebs-, Lohn- oder Umsatzsteuersonderprüfung vorab eine Prüfungsanordnung erhalten müssen, die Ihnen ausreichend Vorbereitungszeit (meist 2–4 Wochen vor Beginn der Prüfung) gewähren soll, gibt es gerade diese Vorbereitungszeit bei einer Kassennachschau nicht.
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