FRAGE : Ich bin Kfz-Händler und habe einem privaten Käufer einen Pkw verkauft. Der Kaufpreis wurde vollständig bezahlt. Die Übergabe/Übernahme des Fahrzeugs erfolgte auf meinem Verkaufshof; der Käufer fuhr das Auto nach Hause. Auf der Fahrt ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall, infolgedessen der Pkw einen Totalschaden erlitt.
Muss ich die aus dem Verkauf resultierende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl das Fahrzeug nach der Übergabe bei dem Käufer zerstört wurde? Falls ja: Besteht eine Möglichkeit, die abgeführte Steuer zurückzuerstatten oder die Rechnung zu korrigieren, wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt oder die Schadensregulierung über die Kfz-Versicherung erfolgt?