Tax-News

Ukraine-Hilfe: Steuerliche Erleichterungen gelten bis Ende 2027

Zahlreiche Unternehmen, Beschäftigte und steuerbegünstigte Organisationen unterstützen weiterhin Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind. Das BMF hat die dafür geltenden Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen erneut verlängert. Sie erfassen nun Maßnahmen, die bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden.

Timm Haase

05.11.2026 · 1 Min Lesezeit

Zu den begünstigten Bereichen gehören insbesondere Spenden, Hilfsaktionen gemeinnütziger Körperschaften, Unterstützungen aus dem Betriebsvermögen, Arbeitgeberleistungen, Arbeitslohnspenden sowie bestimmte umsatz- und schenkungsteuerliche Sachverhalte.

Ihre Arbeitnehmer können beispielsweise auf Teile des Bruttoarbeitslohns zugunsten bestimmter Hilfsmaßnahmen verzichten. Sie als Arbeitgeber müssen die Verwendung in diesen Fällen dokumentieren und den Betrag grundsätzlich im Lohnkonto aufzeichnen.

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