Zu den begünstigten Bereichen gehören insbesondere Spenden, Hilfsaktionen gemeinnütziger Körperschaften, Unterstützungen aus dem Betriebsvermögen, Arbeitgeberleistungen, Arbeitslohnspenden sowie bestimmte umsatz- und schenkungsteuerliche Sachverhalte.
Ihre Arbeitnehmer können beispielsweise auf Teile des Bruttoarbeitslohns zugunsten bestimmter Hilfsmaßnahmen verzichten. Sie als Arbeitgeber müssen die Verwendung in diesen Fällen dokumentieren und den Betrag grundsätzlich im Lohnkonto aufzeichnen.