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Diesen Punkt müssen Sie sofort prüfen, wenn Sie Grenzgängern einen Firmenwagen überlassen

Wohnt Ihr Arbeitnehmer im Ausland und darf er einen Firmenwagen auch privat nutzen? Dann kann die Fahrzeugüberlassung im Wohnsitzstaat des Mitarbeiters umsatzsteuerpflichtig sein. Ich habe eine aktuelle Verfügung des Landesamts für Steuern Niedersachsen ausgewertet und zeige Ihnen, was Sie jetzt prüfen müssen.

Timm Haase

05.11.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Arbeitsleistung gilt als Gegenleistung

In Deutschland wird die Firmenwagenüberlassung als entgeltliche Leistung betrachtet. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer weder eine Nutzungsgebühr zahlt noch auf Lohn verzichtet. Wichtig für Sie zu wissen: Die anteilige Arbeitsleistung kann das Entgelt für die Privatnutzung bilden. Voraussetzung ist aber ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen beiden Leistungen.

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