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Tschüss PDF-Rechnung, willkommen E-Rechnung! – Alles, was Sie jetzt hierzu ab dem 1.1.2025 wissen müssen

Die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen wird sich in den nächsten Jahren dramatisch ändern. Ob Sie wollen oder nicht, Sie müssen sich an die neuen Vorgaben anpassen. Ab dem 1.1.2025 müssen Sie E-Rechnungen entgegennehmen und akzeptieren. Aber spätestens ab dem 1.1.2027 müssen Sie Ihre eigenen Ausgangsrechnungen auf die E-Rechnung umstellen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrem Unternehmen umsetzen, stelle ich Ihnen in diesem Schwerpunktthema vor, damit Sie ab 1.1.2025 alles richtig machen. Hierzu habe ich auch den Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Rechnung (Az. III C 2 – S 7287 –a/23/10001 :007, DOK 2024/0530244) für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

12.08.2024 · 6 Min Lesezeit

In diesen Fällen ist Ihr Unternehmen von der E-Rechnung betroffen

Immer dann, wenn Sie als inländisches Unternehmen für andere inländische Unternehmer eine Leistung erbringen, sind Sie verpflichtet, über Ihre Leistung oder Lieferung mittels E-Rechnung abzurechnen. Aber wie immer gibt es hierzu 3 Ausnahmen:

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