Tax-News

Tipp 9 & 10: So können Sie hohe Steuernachzahlungen aufschieben

Nicht immer sind Unternehmen finanziell auf Nachzahlungen von Steuern eingestellt und haben entsprechende Rücklagen zur Verfügung. Steuernachzahlungen können Sie grundsätzlich jedoch nicht auf die lange Bank schieben, denn das Finanzamt versteht sich nicht als Kreditinstitut. Doch was, wenn Sie die Steuer nicht direkt bezahlen können?

Ann-Christin Hütte

19.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich gilt: Den zu zahlenden Steuerbetrag müssen Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides dem Finanzamt überweisen. Sie können dem Finanzamt auch ein Lastschriftmandat erteilen, dann wird das Geld zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.

Vorsicht Säumniszuschläge: Achten Sie auf eine pünktliche Zahlung

Leisten Sie eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin, entstehen Säumniszuschläge. Pro angefangenem Monat des Zahlungsverzuges berechnet das Finanzamt 1 % vom Nachzahlungsbetrag (abgerundet auf die nächsten 50 €) als Säumniszuschlag. Bei einer verspäteten Zahlung von bis zu 3 Tagen sieht das Finanzamt von einem Säumniszuschlag ab. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf eine pünktliche Zahlung Acht geben. Fällt doch ein Säumniszuschlag an, buchen Sie diesen für die USt z. B. auf dem Konto 2103 – abzugsfähige Nebenleistungen zu Steuern (SKR03). Säumniszuschläge für betriebliche Steuern wie USt, Gewerbesteuer und LohnSt können Sie als Betriebsausgaben abziehen, nicht dagegen solche auf Einkommens- oder Körperschaftsteuer!

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