Tax-News

Tipp 3: Seien Sie auf Nachschau und Kassenprüfung vom Finanzamt jederzeit vorbereitet!

Meist sind Sie auf die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt Wochen im Voraus vorbereitet – beispielsweise durch Ankündigung einer USt-Sonderprüfung mit einer Prüfungsankündigung. Das gilt nicht für die Kassenprüfung und USt-Nachschau. Hier erscheint der Prüfer spontan bei Ihnen. Und doch ist die richtige Vorbereitung auf diesen Kontakt besonders entscheidend:

Ann-Christin Hütte

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Bei der Kassennachschau oder Umsatzsteuer-Nachschau wissen Sie – anders als bei vorbereiteten Gesprächen mit dem Finanzamt (z. B. Schlussbesprechung oder Gesprächen zu Einspruchserörterungen) – von dem „drohenden“ Besuch und Fragen des Finanzamtsprüfers vorab nicht. Sie können sich also nicht ausführlich vorbereiten oder notwendige Unterlagen auf Vordermann bringen, sondern müssen im Moment des Erscheinens des Prüfers „abliefern“. Das bringt viele Unternehmer in eine Stresssituation. Und das, obwohl dieser Spontanbesuch des Finanzamts von großer Bedeutung für künftige Prüfungsergebnisse sein kann: Ergeben sich im Rahmen der Nachschau Ungereimtheiten (z. B. fehlende Belegbuchungen, kein Kassensturz), kann der Prüfer diese Mängel bei einer späteren Prüfung negativ für Sie auslegen. Oftmals geht bei der Kassennachschau ein Inkognito-Kauf voraus: Der Prüfer besucht Ihren Betrieb schon vorab als „normaler“ Kunde. Er kauft Waren und macht sich dabei einen Eindruck, wie Sie die Einnahme in der Kasse verbuchen. Seien Sie sich dieser Möglichkeit des Testkaufes immer bewusst!

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