F 45 Ferienjobs

Wen Sie beschäftigen dürfen Nicht jeder Ferienjobber darf unter denselben Bedingungen arbeiten. Für Ihren Betrieb ist deshalb die erste Frage immer: Handelt es sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder […]

Maik Czwalinna

08.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Wen Sie beschäftigen dürfen

Nicht jeder Ferienjobber darf unter denselben Bedingungen arbeiten. Für Ihren Betrieb ist deshalb die erste Frage immer: Handelt es sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder einen volljährigen Studenten?

Zur Einordnung sollten Sie wissen:

  • Kinder sind Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Jugendliche sind Personen ab 15, aber noch nicht 18 Jahren.
  • Volljährige Studenten unterliegen den besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzes grundsätzlich nicht mehr (§ 2 JArbSchG).

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Buchführung und Steuern‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!