Wen Sie beschäftigen dürfen
Nicht jeder Ferienjobber darf unter denselben Bedingungen arbeiten. Für Ihren Betrieb ist deshalb die erste Frage immer: Handelt es sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder einen volljährigen Studenten?
Zur Einordnung sollten Sie wissen:
- Kinder sind Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Jugendliche sind Personen ab 15, aber noch nicht 18 Jahren.
- Volljährige Studenten unterliegen den besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzes grundsätzlich nicht mehr (§ 2 JArbSchG).