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Taxameter in Taxiunternehmen: Welche Anforderungen Sie ab 1.7.2024 erfüllen müssen

Von den umfassenden Anpassungen bei den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (kurz: GoBD) sind Taxi- und Mietwagenunternehmen ganz besonders betroffen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 11.3.2024 für die Branche ein gesondertes Schreiben erlassen.

Ann-Christin Hütte

13.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Warum Taxameter in die Kassensicherungsverordnung aufgenommen wurden

Manipulationen an elektronischen Wegstreckenzählern wurden bei Außenprüfungen immer wieder festgestellt oder zumindest vermutet. Lange hat die Finanzverwaltung daher darum gekämpft, auch Taxameter in die sog. Kassensicherungsverordnung aufzunehmen. Das ist seit 2021 der Fall. Damit werden Taxameter wie andere elektronische Barkassen behandelt. Alle Dateneingaben müssen durch eine sog. TSE vor Manipulationen geschützt werden. Das bedeutet konkret, dass einmal eingegebene Daten nicht gelöscht werden können bzw. Löschungen nachvollzogen werden können. Das erleichtert es dem Prüfer bei einer Außenprüfung, die Umsätze eines Taxiunternehmens auf Vollständigkeit hin zu überprüfen. Taxiunternehmen müssen bei neuen Taxametern zwar zunächst in die neue Technik investieren. Der Vorteil für den Unternehmer liegt allerdings darin, dass das Finanzamt zunächst erstmal von einer ordnungsgemäßen Kassenführung ausgeht. Außerdem können angestellte Fahrer die Aufzeichnungen wesentlich schwerer manipulieren.

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