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Tappen Sie ab 2025 nicht in die Kleinunternehmerfalle bei der Umsatzsteuer

Kleinunternehmer haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, sofern sie bestimmte Grenzen einhalten. So war es immer. Aber mit dem Jahressteuergesetz 2024 tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die Sie unbedingt kennen müssen. Denn überschreiten Sie im laufenden Jahr eine bestimmte Umsatzgrenze, ist es mit der Kleinunternehmerregelung vorbei. Sie unterliegen dann ohne Ihr weiteres Zutun der Regelbesteuerung.

Markus Kahr

08.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Diese beiden Grenzbeträge müssen Sie ab 2025 beachten

Ihre Umsätze unterliegen immer dann der Kleinunternehmerregelung, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat. Sie bleiben so lange Kleinunternehmer, bis Sie

  1. im laufenden Jahr einen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 € erzielen.

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