In welchen Fällen Trinkgeld abzugsfähig ist
Geben Sie bei einer geschäftlich oder betrieblich veranlassten Bewirtung Trinkgeld, gehört es zu den Bewirtungsaufwendungen. Ob und in welcher Höhe Sie es abziehen dürfen, richtet sich nach dem Anlass der Bewirtung und der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung.
Weisen Sie Trinkgeldzahlungen nach
Voraussetzung für den Abzug ist, dass Sie das Trinkgeld nachweisen. Dafür haben Sie insbesondere 2 sichere Möglichkeiten: