GoBD gelten für jedes Unternehmen in Deutschland
Die GoBD gelten nicht nur für bilanzierende Unternehmen, sondern auch für Sie als Einnahme-Überschuss-Rechner. Festgelegt sind hier insbesondere die Regeln für Ihre elektronische Buchführung. Dies betrifft zum einen Ihre Hardware, zum anderen Ihre Software. Setzen Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Buchführung, Kassensystem, Warenwirtschaft, Lohnbuchhaltung oder eine Waage ein, müssen Sie die GoBD beachten. Nutzen Sie also in Ihrem Unternehmen irgendein elektronisches Aufzeichnungssystem, sind die GoBD für Sie relevant.
Die GoBD wurden ursprünglich mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 eingeführt und seither zweimal überarbeitet: mit Wirkung zum 01.01.2020 (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) und zuletzt mit Wirkung zum 01.04.2024 (BMF-Schreiben vom 11.03.2024). Maßgeblich ist heute die Fassung vom 11.03.2024, nicht mehr die Fassung von 2020. Die wichtigsten Änderungen aus 2024 betrafen den Datenzugriff der Finanzverwaltung.
„Muss ich die GoBD auch beachten, wenn mein Steuerberater meine Buchführung macht?“