Tax-News

Steuerliche Unterstützung für Hochwasser-Betroffene in der Region Karlsruhe

Im August 2024 hat ein Hochwasser zahlreiche Schäden in vielen Orten Baden-Württembergs angerichtet. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe reagiert mit einem Hochwasser-Erlass, der den Betroffenen steuerliche Unterstützungen zusichert. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

Timm Haase

08.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Im August 2024 hat ein Hochwasser zahlreiche Schäden in vielen Orten Baden-Württembergs angerichtet. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe reagiert mit einem Hochwasser-Erlass, der den Betroffenen steuerliche Unterstützungen zusichert. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen resultieren für Sie keine negativen Folgen.

  • Ihre bis zum 31.12.2024 fälligen Steuern können Sie sich per Antrag für 3 Monate (längstens bis zum 31.3.2025) stunden lassen. Eine Stundung der Lohnsteuer ist allerdings ausgeschlossen.

  • Vereinbaren Sie Ratenzahlungen mit Ihrem Finanzamt, können notwendige Anschlussstundungen sogar bis zum 30.9.2025 gewährt werden.

  • Bis zum 31.3.2025 sollen die Finanzämter von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.

  • Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt bei Spenden an begünstigte Stellen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.

  • Schaffen Sie bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als Ersatz für vernichtete oder beschädigte Anlagen an, können Sie im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren Sonderabschreibungen bis zu 50 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vornehmen. Bauen Sie zerstörte Gebäude neu auf, liegt die mögliche Sonderabschreibung im gleichen Zeitraum bei 30 %. Voraussetzung in beiden Fällen: Sie beginnen mit der Ersatzbeschaffung bzw. der Ersatzherstellung bis zum Ablauf des 3. dem Wirtschaftsjahr der Schädigung folgenden Wirtschaftsjahres.

Meine Empfehlung

Die Finanzämter sind angewiesen, keine strengen Prüfungen vorzunehmen. Dokumentieren Sie Ihre Notlage dennoch möglichst gründlich, z. B. indem Sie Schäden per Foto festhalten, um auch nach Jahren im Falle einer Prüfung entsprechende Nachweise erbringen zu können.

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