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Steuerfreies Extra bei Auslandseinsätzen Ihrer Mitarbeiter: Das sind die neuen Werte, mit denen Sie seit dem 1.10.2025 den Kaufkraftausgleich berechnen müssen
Das Leben in Deutschland kommt Ihnen teuer vor? Mir auch. Allerdings kostet das Leben in anderen Ländern mitunter sogar noch mehr. Aus diesem Grund gewährt der Gesetzgeber steuerfreie Zuschläge, die Sie Ihren ins Ausland entsendeten Mitarbeitern gewähren dürfen. Wie hoch diese ausfallen dürfen und wie Sie korrekt rechnen, habe ich für Sie aufbereitet.
Timm Haase
30.10.2025
·
6 Min Lesezeit
Das steckt hinter dem sogenannten Kaufkraftausgleich
Entsenden Sie einen Ihrer Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland und liegen die Lebenshaltungskosten dort über den deutschen, dürfen Sie ihm einen zusätzlichen steuerfreien Kaufkraftausgleich zahlen (§ 3 Nr. 64 Satz 3 EStG).
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