Frage: Ich habe es nach langer Suche endlich geschafft, einen erfahrenen Elektriker für meinen Meisterbetrieb zu finden. Er ist bereits Ende 60 und seit einigen Jahren Rentner. Aufgrund einer geplanten und gebuchten Kreuzfahrt wird er den Job erst zum 15.6.2026 antreten können. Was bedeutet das für den steuerfreien Betrag von 2.000 € im Monat? Muss dieser vielleicht halbiert werden?
Antwort: Die gute Nachricht für Sie und auch für Ihren Aktivrenter lautet: Es muss keine Aufteilung des steuerfreien Betrags vorgenommen werden. Wird im laufenden Monat eine Beschäftigung aufgenommen, dann wird in diesem Monat der gesamte steuerfreie Freibetrag von maximal 2.000 € gewährt.