Steuerberatern steht seit dem 1.1.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg für deren Schriftsätze an Gerichte zur Verfügung. Dies ist Fluch und Segen zugleich, denn sie müssen diesen neuen Zugang auch nutzen, wenn sie sich im Auftrag ihres Mandanten an ein Gericht wenden.
Alle Schriftsätze und Dokumente müssen von den Steuerberatern elektronisch an das besondere elektronische Steuerberaterpostfach übermittelt werden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 8.5.2024, Az. II R 3/23, veröffentlicht am 23.5.2024, entschieden. Ausnahmen von dieser Regelung hat der BFH nicht zugelassen. Die altbekannte Fax-Übermittlung gehört damit der Vergangenheit an.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst