Tax-News

Steuerberater dürfen für die Klageerhebung kein Faxgerät mehr nutzen

Die Richter des BFH mussten sich mit der Frage befassen, ob eine im Jahr 2023 per Fax eingereichte Klage zulässig ist. Nein, lautet die Entscheidung aus München (BFH-Urteil vom 7.10.2025, Az. IX R 7/24, veröffentlicht am 20.11.2025).

Markus Kahr

23.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Urteilsfall betrifft den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2018. Der Steuerzahler hat gegen den Bescheid Einspruch eingelegt. Die Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 30.5.2023 wurde an den Steuerberater geschickt. Dort wurde sie am 2.6.2023 zugestellt.

Klage wurde per Fax eingelegt

Der Steuerberater entschied sich, gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts zu klagen. Er übermittelte am 28.6.2023 seine Klageschrift per Fax an das Finanzamt. Das FA leitete das Telefax per Post an das Finanzgericht (FG) München weiter. Dort ging es am 12.7.2023 ein.

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