An der bisherigen Rechtsauffassung, dass Schwimmunterricht als Schulunterricht umsatzsteuerfrei ist, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht weiter festgehalten werden. Aufgrund diverser Rechtsprechungen ist auch eine entsprechende Gesetzesänderung nicht möglich (vgl. Drucksache 21/747 vom 4.7.2025, Seite 4).
Tax-News
Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen wie z. B. Schwimmkurse läuft am 31.12.2025 aus
Durch die Neuregelung des § 4 Nummer 21 des UStG und durch § 25 Nummer 4 des JStG 2024 besteht in der Praxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, ob z. B. Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab dem 1.1.2026 mit 19 % Umsatzsteuer belegt werden. Daher wurde die Bundesregierung befragt.