Tax-News

Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen wie z. B. Schwimmkurse läuft am 31.12.2025 aus

Durch die Neuregelung des § 4 Nummer 21 des UStG und durch § 25 Nummer 4 des JStG 2024 besteht in der Praxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, ob z. B. Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab dem 1.1.2026 mit 19 % Umsatzsteuer belegt werden. Daher wurde die Bundesregierung befragt.

Markus Kahr

17.08.2025 · 1 Min Lesezeit

An der bisherigen Rechtsauffassung, dass Schwimmunterricht als Schulunterricht umsatzsteuerfrei ist, kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht weiter festgehalten werden. Aufgrund diverser Rechtsprechungen ist auch eine entsprechende Gesetzesänderung nicht möglich (vgl. Drucksache 21/747 vom 4.7.2025, Seite 4).

Mein Tipp

Nach derzeitigem Stand müssen sich alle Betroffenen darauf einstellen, dass die Leistungen ab dem 1.1.2026 mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert werden. Die Bundesregierung arbeitet zwar zzt. an einem erläuternden BMF-Schreiben. Hiervon erwarte ich aber keine wesentliche Änderung.

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