Frage: Bisher bin ich davon ausgegangen, dass wir nur unseren Mitarbeitern z. B. Laptops oder Smartphones steuerfrei überlassen dürfen. Jetzt habe ich gehört, dass dies auch für den Partner unserer Mitarbeiter möglich ist. Dies wäre ein tolles Weihnachtsgeschenk für unsere Mitarbeiter und wir hätten ein echtes Mitarbeiterbindungsprogramm. Was halten Sie davon?
Antwort: In der Tat beschränkt sich die steuerfreie Überlassung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, zu denen auch der Laptop, das Smartphone und auch die in Ihrem Unternehmen eingesetzte Software gehören, nicht allein auf Ihre Mitarbeiter.
Sie haben die Möglichkeit, auch dem Partner Ihres Mitarbeiters z. B. ein iPhone zur Verfügung zu stellen, das er uneingeschränkt privat nutzen darf (vgl. § 3 Nr. 45 EStG). Sie können dies noch auf die Spitze treiben und stellen auch den Kindern Ihres Mitarbeiters Smartphones kostenfrei zur Verfügung. Ihrem Einfallsreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt. Möglicherweise wird dies der ein oder andere Prüfer beanstanden. Lassen Sie sich hier aber auf nichts ein. Sie haben die volle Rückendeckung des Gesetzes. Es kommt einzig und allein darauf an, was Sie bereit sind auszugeben. Achten Sie darauf, dass Sie die Geräte anschaffen und Ihrem Mitarbeiter lediglich die private Nutzung gestatten. Sie stellen das Smartphone nur leihweise zur Verfügung und erhalten es später zurück. Das Smartphone gehört Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen und nicht Ihrem Mitarbeiter. Insofern ist es eine Leihgabe und kein Geschenk.
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