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Spenden im Anhang? So einfach stellen Sie die wesentlichen Punkte dar
Sie als Bilanzierer einer Spenden sammelnden Organisation haben die Aufgabe, einen Anhang aufzustellen (§§ 284 und 285 HGB). Bei den sonstigen Pflichtangaben unter § 285 Nr. 4 HGB finden Sie die für Sie sinngemäße Anwendung für die Angaben zum wesentlichen Spendenaufkommen. Darüber hinaus nehmen Sie ergänzende Angaben vor. Beispiele und Musterformulierungen habe ich für Sie zusammengefasst.
Nadine Lord
02.09.2024
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1 Min Lesezeit
Die wesentlichen Punkte im Anhang
1. Änderungen und Ergänzungen der gesetzlich vorgegebenen Gliederung
Bei Ihrer gemeinnützigen Körperschaft ergeben sich gegenüber der Darstellung der Rechnungslegung nach HGB regelmäßig Anpassungen und Änderungen, insbesondere bei Spenden und anderen Zuwendungen. Sie ergänzen oder ändern die Gliederungs- und Postenbezeichnungen. Relevante Informationen können Sie als „Davon-Vermerk“ aufnehmen oder erst im Rahmen des Anhangs darstellen.
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