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So wirkt sich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf Ihre Minijobber aus

In der letzten Ausgabe von Rechnungswesen aktuell habe ich Ihnen bereits berichtet, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 und in einer zweiten Stufe erneut zum 1.1.2027 angehoben wird. Das bringt zwangsläufig auch Änderungen rund um die bei Ihnen angestellten Minijobber mit sich. Ich fasse zusammen, was Sie dazu unbedingt wissen müssen.

Timm Haase

06.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Warum Sie nicht aktiv tätig werden müssen

Eine gute Nachricht: Sie müssen bei Ihren Minijobbern keinerlei Änderungen vornehmen, auch wenn diese in den Anwendungsbereich des gesetzlichen Mindestlohns fallen. Zusammen mit dem Mindest-Stundenlohn erhöht sich nämlich auch die Verdienstgrenze Ihrer geringfügig Beschäftigten. Die Grenzen lauten wie folgt:

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